Beitragsbescheid
Inhalt
Die Finanzierung der Gewässerunterhaltung basiert auf dem verbandsrechtlichen Vorteilsprinzip, wobei der Vorteil einerseits pauschaliert und andererseits differenziert wird.
Grundbeitrag
Die Höhe des Grundbeitrages ist unabhängig von der Größe des Grundstücks und wird von allen Mitgliedern des Wasser- und Bodenverbandes pauschal erhoben. Mit dem Grundbeitrag werden die allgemeinen Vorteile für die Gewässerunterhaltung sowie die Kosten für die allgemeine Verwaltungstätigkeit zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Unterhaltungsarbeiten abgegolten. Der Verwaltungskostenanteil berücksichtigt die allgemeine Verwaltungstätigkeit, von der alle Mitglieder profitieren.
Die Höhe des Grundbeitrages wird in der Haushaltssatzung festgelegt.
Flächenbeitrag
Für Grundstücke mit einer Flächengröße von mehr als 5.000 m² oder bei nutzungsbedingten Zuschlägen wird ein zusätzlicher Flächenbeitrag erhoben. Die Höhe berechnet sich nach Beitragseinheiten je Hektar. Für den Flächenbeitrag wird in der Haushaltssatzung ein gesonderter Hebesatz festgesetzt.
Zu- und Abschläge
Unabhängig davon, ob ein Flächenbeitrag anfällt, können für alle Grundstücke im Verbandsgebiet für weitergehende Vorteile Zu- und für geringere Vorteile Abschläge berechnet werden. Zum Beispiel können Zu- bzw. Abschläge für folgende Sachverhalte erhoben bzw. gewährt werden:
- Zuschläge für das Einleiten von gesammeltem Schmutzwasser
- Zuschläge für das Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser
- Zuschläge für Anlagen (vergl. Landeswassergesetz – LWG) die die Unterhaltung erschweren
- Abschläge für Wald-, See- und Naturschutzflächen
Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung
Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung.
Erläuterung zur Beitragspflicht
Unter dem folgenden Link können Sie ein Informationsblatt zur Erläuterung der Beitragspflicht herunterladen:
Verbandsgebiet in Schleswig-Holstein
Aktuelles